Die Frequenzzuteilung – in Deutschland als Allgemeinzuteilung bezeichnet – ist das wichtigste offizielle Dokument für jeden CB-Funker. Es regelt, welche Frequenzen, Kanäle, Sendeleistungen und Betriebsarten im 27-MHz-Band frei und legal genutzt werden dürfen. Da der CB-Funk ein lizenzfreier Funkdienst ist, müssen sich alle Nutzer strikt an diese Vorgaben halten, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten und Sanktionen durch die Regulierungsbehörden (wie die Bundesnetzagentur, BNetzA) zu vermeiden.
Diese Rubrik bietet Ihnen eine präzise Übersicht über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die wichtigsten Parameter der Frequenzzuteilung.
Die Zuteilung legt den genauen Bereich fest, der für den CB-Funk reserviert ist.
Frequenzband: Das CB-Funk-Band liegt im sogenannten 11-Meter-Band, typischerweise zwischen 26,965 MHz und 27,405 MHz (für die klassischen 40 Kanäle).
Kanalanzahl: In Deutschland sind derzeit 80 Kanäle (Kanal 1 bis Kanal 80) für den CB-Funk freigegeben. Historisch waren es 40 Kanäle, später oft in "obere" und "untere" Kanäle unterteilt.
Kanalraster: Die Kanäle sind in einem Abstand von 10 kHz zueinander angeordnet (z.B. Kanal 1 auf 26,965 MHz, Kanal 2 auf 26,975 MHz).
Die erlaubte Sendeleistung unterscheidet sich je nach Modulationsart und ist ein entscheidender Faktor für die Reichweite.
FM (Frequenzmodulation): Standardleistung von maximal 4 Watt ERP (Effective Radiated Power). FM wird meist für den lokalen und regionalen Verkehr genutzt.
AM (Amplitudenmodulation): Leistung von maximal 4 Watt ERP. AM war die historische Standardmodulation.
SSB (Einseitenband): Höchste erlaubte Leistung von maximal 12 Watt PEP (Peak Envelope Power). SSB wird aufgrund dieser höheren Spitzenleistung und besseren Empfindlichkeit vor allem für den DX-Verkehr (Weitverkehr) genutzt.
ERP vs. PEP: Wir erklären den Unterschied zwischen ERP (gemessene effektive Leistung am Antennenausgang) und PEP (die kurzzeitige Spitzenleistung bei SSB).
Die Allgemeinzuteilung legt fest, welche Kommunikationsformen im 27-MHz-Band erlaubt sind.
Sprachkommunikation: FM, AM und SSB sind die standardmäßig zugelassenen Modi für die Sprachübertragung.
Digitalfunk: Die Nutzung von digitalen Betriebsarten (wie Packet Radio, APRS, oder moderne Modi wie JS8Call) ist oft erlaubt, sofern sie die maximal zulässige Bandbreite nicht überschreiten und die Sprachkommunikation nicht stören. Die genauen Bestimmungen sind hier oft interpretationsfähig und sollten regelmäßig geprüft werden.
Betrieb ohne Lizenz: CB-Funk ist lizenzfrei, erfordert aber die strikte Einhaltung der Allgemeinzuteilung.
Zugelassene Geräte: Es dürfen nur Geräte betrieben werden, die über die entsprechende Konformitätserklärung (z.B. CE-Zeichen und Einhaltung der RED-Richtlinie) verfügen. Die Nutzung von illegalen Leistungsverstärkern ("Brennern") ist strengstens untersagt und stellt eine Frequenzstörung dar.
Der Download und die Kenntnis der aktuellen Frequenzzuteilung ist die Pflichtübung für jeden seriösen CB-Funker und garantiert den legalen und störungsfreien Betrieb Ihrer Station.