Konformitätserklärungen

Konformitätserklärungen: Sicherheit und Legalität der Funkgeräte

Die Konformitätserklärung ist ein grundlegendes Dokument, das für jedes in der Europäischen Union vertriebene CB-Funkgerät verpflichtend ist. Sie dient als Nachweis des Herstellers, dass das Gerät alle relevanten EU-Richtlinien, insbesondere hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und der maximal zulässigen Sendeleistung, einhält. Der Betrieb von Funkgeräten ohne eine gültige Konformitätserklärung oder Geräten, die nicht den nationalen Frequenzzuteilungen entsprechen, ist illegal und kann zu Sanktionen führen.

Diese Rubrik klärt über die rechtliche Bedeutung der Konformitätserklärung auf, erläutert die RED-Richtlinie und zeigt auf, worauf Sie beim Kauf von CB-Funkgeräten achten müssen.

Die rechtliche Basis: RED-Richtlinie und CE-Zeichen

Die Zulassung von Funkgeräten wird in der EU durch klare Richtlinien geregelt.

  • RED (Radio Equipment Directive): Die aktuelle europäische Richtlinie 2014/53/EU (RED) legt die grundlegenden Anforderungen für das Inverkehrbringen von Funkgeräten fest. Sie stellt sicher, dass die Geräte keine unzulässigen Störungen verursachen und effizient mit dem Funkspektrum umgehen.

  • CE-Zeichen: Das CE-Kennzeichen auf einem CB-Funkgerät signalisiert die Konformität mit allen anwendbaren europäischen Richtlinien (einschließlich der RED).

  • Pflicht des Herstellers: Der Hersteller oder Importeur ist verpflichtet, die EU-Konformitätserklärung auszustellen und diese den Behörden auf Verlangen vorzulegen.

Was belegt die Konformitätserklärung?

Die Erklärung ist mehr als nur ein Formular; sie ist ein Garant für die Einhaltung der Vorschriften.

  • Einhaltung der Grenzwerte: Sie bestätigt, dass die maximale Sendeleistung (4W FM/AM, 12W PEP SSB) und die festgelegten Frequenzbereiche (z.B. 26.965 – 27.405 MHz) eingehalten werden.

  • EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit): Das Gerät muss so gebaut sein, dass es weder andere Geräte unzulässig stört, noch selbst unzulässig von anderen Geräten gestört wird.

  • Elektrische Sicherheit: Sie deckt auch die allgemeine elektrische Sicherheit des Geräts ab.

Kauf und Import: Darauf müssen Sie achten

Beim Kauf von CB-Funkgeräten sollten Sie immer auf die Konformität achten, insbesondere bei Geräten aus Nicht-EU-Ländern.

  • Prüfen Sie das CE-Zeichen: Kaufen Sie nur Geräte, die das CE-Zeichen tragen und für die eine deutsche oder englische Konformitätserklärung verfügbar ist.

  • Achtung bei Importen: Bei Geräten, die außerhalb der EU gekauft werden, müssen Sie als Importeur sicherstellen, dass das Gerät den europäischen Anforderungen entspricht – oft sind diese Geräte ohne Anpassung illegal.

  • Illegaler Betrieb: Die Nutzung eines nicht konformen Geräts oder eines Geräts, das nachträglich verändert wurde, um die Sendeleistung zu erhöhen (Tuning), ist ein Verstoß gegen die Zuteilung und kann zur Beschlagnahmung des Geräts führen.

Verfügbarkeit der Dokumente

Wir stellen Ihnen Hinweise und Links zur Verfügung, wo Sie die Konformitätserklärungen für gängige CB-Funkgeräte finden (oft auf den Webseiten der Hersteller oder der Bundesnetzagentur).

Der legale Betrieb Ihrer CB-Funkanlage steht und fällt mit der Konformitätserklärung. Überprüfen Sie Ihre Geräte, um sicherzustellen, dass Sie alle Vorschriften einhalten!