Die rechtlichen Grundlagen für den CB-Funk in Deutschland sind in der sogenannten Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt.
Diese Allgemeinzuteilung basiert auf dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und regelt detailliert, wie der Funkdienst genutzt werden darf. Die aktuell gültige Regelung in Deutschland ist die Verfügung (Vfg.) Nr. 21/2021 (oder eine spätere Aktualisierung).
Hier sind die wichtigsten rechtlichen Punkte zusammengefasst:

1. Genehmigungs- und Lizenzfreiheit (Jedermannfunk)
Keine Lizenzpflicht: Der CB-Funk ist eine "Funkanwendung zur
Nutzung durch die Allgemeinheit". Das bedeutet, jeder darf ein
CB-Funkgerät betreiben, ohne eine Funklizenz oder ein
Rufzeichen bei der Bundesnetzagentur beantragen zu müssen.
Nicht-kommerziell: Der CB-Funk ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung. Die Nutzung zu gewerblichen/kommerziellen Zwecken ist in der Regel nicht zulässig.
2. Zulässige Geräte und Technik
Zugelassene Geräte: Es dürfen nur zugelassene CB-Funkgeräte verwendet werden, die den europäischen Normen (z. B. ETSI EN 300 135 und EN 300 433) entsprechen und deren Konformität erklärt wurde (erkennbar am CE-Kennzeichen).
Keine Modifikationen: Modifikationen zur Erhöhung der Sendeleistung oder zur Erweiterung der Kanäle ("Exportgeräte", Leistungsverstärker/Brenner) sind verboten und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Antennen: Externe Antennen (auch Richtantennen) sind erlaubt. Allerdings muss die Einhaltung der maximal zulässigen effektiven Strahlungsleistung (ERP) beachtet werden.
3. Frequenzen und Sendeleistung
In Deutschland dürfen CB-Funkgeräte mit folgenden Parametern
genutzt werden:
| Betriebsart (Modulation) | Max. Kanäle | Frequenzbereich | Max. Sendeleistung (ERP) |
| FM (Frequenzmodulation) | 80 Kanäle (Kanal 1-80) | 26,565 MHz – 27,405 MHz | 4 Watt ERP |
| AM (Amplitudenmodulation) | 40 Kanäle (Kanal 1-40) | 26,965 MHz – 27,405 MHz | 4 Watt ERP |
| SSB (Einseitenband) | 40 Kanäle (Kanal 1-40) | 26,965 MHz – 27,405 MHz | 12 Watt PEP (Spitzenhüllkurvenleistung) |